Wasserwerfer gegen Kundgebung
Rostock. Mit Wasserwerfern geht die Polizei gegen Teilnehmer der Kundgebung in Rostock vor. Die Organisatoren forderten die Ordnungskräfte wiederholt auf, sich unverzüglich zurückzuziehen. Die Polizei eskaliere die Lage. Dies sei ein Angriff und eine »unverantwortliche Provokation«. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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