Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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20.09.2021, 12:30:47 / Rosa-Luxemburg-Konferenz 2018

Ein Lied, das jetzt beginnt

Menschliche Lieder: Rolf Becker (links) mit Tobias Thiele auf der Bühne des Veranstaltungssaals
Eingespieltes Liedermacher-Duo: Tobias Thiele mit Nicolás Miquea

Ein Gedenken für Daniel Viglietti, den bekannten linken Liedermacher aus Uruguay, der im Oktober 2017 gestorben ist, mit dem Schauspieler Rolf Becker, den Liedermachern Tobias Thiele und Nicolás Miquea. Becker und Vigletti waren alte Freunde. Im Februar 2017 hatten sie einen gemeinsamen Auftritt bei der Gala zum 70. Geburtstag der jungen Welt in Berlin.

Viglietti sang »menschliche Lieder«, sagt Becker, »Lieder, die wir gemeinsam schreiben und singen müssen«. Der Sänger des Canto Popular hatte mit den Tupamaros zusammengearbeitet und war deshalb 1972 verhaftet worden. 1973 kam er durch eine internationale Solidaritätskampagne frei – wenige Tage vor dem Militärputsch im Juni. Er ging ins französische Exil und sang seine Lieder, auch im Namen derer, die von den Militärs verfolgt, gefoltert und ermordet wurden. »Eine Stimme, die singt, hinter meiner«, hob Tobias Thiele auf der Bühne an und Becker ergänzte: »Diese Stimme kommt aus begrabenen Mündern, eine Stimme, die sagt, dass sie jetzt leben, in deinen Worten, in deinem Blick. Sie sind ein Weg, der beginnt.«.

Und dann hörte man dieses Lied von Daniel Viglietti selbst, eine Filmaufnahme vom Auftritt für die junge Welt wurde hinter Thiele, Miquea und Becker eingeblendet. Das war anrührend, sozialistisch und psychedelisch. Das Publikum im Saal des MOA klatschte, das Publikum im Film klatscht und Daniel Viglietti klatscht mit. Danach sang Miquea auf spanisch ein Lied über das »Entzäunen«, ein Wort, das es im Deutschen nicht gibt. Es fragt die Mächtigen: »Habt ihr je daran gedacht, dass dieses Land uns gehört und nicht denjenigen, die mehr haben?« Es folgte ein expressives Gitarrensolo.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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