Solidarität mit Mumia Abu-Jamal und Oury Jalloh
Die Solidaritätsgruppe Mumia Abu-Jamal klärte die Konferenz über die aktuelle Lage des politischen Gefangenen auf. Obwohl Jamal immer seine Unschuld beteuerte, wurde er 1982 zum Tode verurteilt, weil er einen Polizisten ermordet haben soll. Eine Vertreterin der Gruppe berichtete von ihrem Besuch in der US-amerikanischen Stadt Philadelphia, wo die örtliche afroamerikanische Gemeinde unter anderem für den Abriss von Denkmälern der Sklaverei-Ära kämpft. »Das US-Finanzministerium berichtete, dass heute mehr schwarze Amerikaner Zwangsarbeit in Gefängnissen leisten als zur Hochzeit der Sklaverei«, wie das Publikum erfuhr. Es herrsche eine unheilige Allianz aus Polizei, Justiz und Gefängnisindustrie.
Mumia Abu-Jamal hat in seiner Kolumne in der Tageszeitung junge Welt und auch auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz immer wieder über Gefängnissklaverei und anderes Unrecht berichtet. Seine Unterstützer kämpfen bis heute für eine angemessene medizinische Versorgung und für die Freilassung Jamals. In seiner fünfminütigen Botschaft grüßte der schwerkranke Journalist aus seiner Zelle die Konferenz. Jamal erzählte von den Aktivisten der Bewegung »Black Lives Matter«, die eine entscheidende Rolle im Kampf gegen staatliche Repression spielen. Anders als die Bürgerrechtsbewegung des Martin Luther King werden die Bewegungen des schwarzen Widerstands mehr und mehr multiethnisch und multikulturell getragen. Intersektionalität sei das Thema der Stunde, so Jamal.
Anschließend ergriff der Bruder des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommenen Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, das Wort. Mit der Unterstützung von Mouctar Bah als Übersetzer rief Diallo das gesamte Saalpublikum zu einer Schweigeminute für seinen toten Bruder auf. Er bedankte sich für die Unterstützung der Kampange »Oury Jalloh – Das war Mord!« und wünscht sich, dass niemand der Anwesenden jemals solches Leid ertragen muss, wie er und seine Familie es verspüren.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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