Werk der Revolutionäre vollenden
Die junge Welt gibt es nicht nur digital oder in gedruckter Form: Sie findet auch einmal jährlich als Tagesveranstaltung in Form der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz statt. Ohne jW wäre diese Konferenz nicht durchführbar! Zeitung wie Konferenz sind einmalig im deutschsprachigen Raum, das erkennen auch immer mehr internationale Organisationen. So wird die kommende XXIV. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz am 12. Januar 2019 im Berliner MOA-Kongresszentrum mehr als je zuvor ein internationales Meeting linker Kräfte vor allem aus Europa, aber auch aus anderen Teilen der Welt. Delegationen fortschrittlicher Organisationen und Gewerkschafter sind bisher aus Großbritannien, Spanien, Österreich, Belgien, Dänemark, der Schweiz und aus Kuba, der Türkei und Luxemburg angekündigt.
Die Ideen von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die vor einhundert Jahren die Kommunistische Partei Deutschlands mitbegründet und mit anderen Revolutionären den Kaiser und seine Getreuen davongejagt haben, werden von den Besuchern der Konferenz aufgegriffen: Wir erinnern gemeinsam daran, dass das Werk der Revolutionäre noch zu vollenden ist – so wie das die kubanischen Genossinnen und Genossen vor 60 Jahren vollbracht haben. Das ist kein Schnee von gestern, sondern dringende Zukunftsaufgabe. Es zeichnet sich schon heute ab, dass die kommende Konferenz die bestbesuchte ihrer Geschichte sein wird. Den Leserinnen und Lesern der jungen Welt empfehlen wir deshalb dringend, sich Einlassbänder im Vorverkauf zu sichern (online unter www.rosa-luxemburg-konferenz.de oder in der jW-Ladengalerie in Berlin). Alle Bestellungen, die uns bis zum 4. Januar erreichen, werden rechtzeitig ausgeliefert. Weil danach ein zuverlässiges Zusenden der Bänder nicht mehr gewährleistet werden kann, nehmen wir ab dem 5. Januar nur noch Reservierungen entgegen. Reservierte Einlassbänder müssen am Veranstaltungstag bis spätestens 10.45 Uhr an der Tageskasse abgeholt werden. Im Moment ist unklar, wie viele Restkarten an der Tageskasse ohne Vorbestellung noch verfügbar sein werden.
Vorbereitungsgruppe Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz 2019
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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