Verlag 8. Mai
Tageszeitung junge Welt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veröffentlichungen freier Autoren und Fotografen in der Tageszeitung junge Welt in gedruckter und digitaler Form
1. Die Tageszeitung junge Welt (jW) erscheint werktäglich von Montag bis Sonnabend und wird im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland (u. a. Schweiz, Österreich) vertrieben.
jW ist ein von Parteien, Organisationen und Konzernen unabhängiges Medium und erscheint in der Verlag 8. Mai GmbH. Herausgeberin ist die Linke Presse Verlags- Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt eG.
jW erscheint in der Regel mit 16 Seiten, die Wochenendausgabe zusätzlich mit der Beilage „faulheit & arbeit“. Hinzu kommen themenspezifische Sonderbeilagen, die meist am Mittwoch erscheinen. Die in der Printausgabe veröffentlichten Artikel werden gleichzeitig online auf www.jungewelt.de sowie ggf. auf diversen Social-Media-Kanälen publiziert und im jW-Archiv und ggf. in anderen Archiven (etwa bei Anbietern von Presseausschnittsdiensten) auf Papier oder elektronisch gespeichert.
2. Die Tageszeitung junge Welt begrüßt es ausdrücklich, wenn freie Autoren bzw. Fotografen Textbeiträge sowie Bilder zur Veröffentlichung offerieren. Die Angebote sind an den für das Sachgebiet verantwortlichen Redakteur zu richten (wir empfehlen telefonische Vorabsprache). Ein Angebot kann durch die Redaktion allerdings auch jederzeit und ohne Begründung abgelehnt werden.
3. Manuskripte (oder Bilder) sollten nicht gleichzeitig oder zeitnah anderen Zeitungen angeboten bzw. in anderen Medien publiziert werden. Andernfalls muss die Redaktion der jungen Welt darüber informiert werden. Ebenso ist es unaufgefordert mitzuteilen, falls ein Beitrag bereits in gleicher oder ähnlicher Form in einem anderen Medium publiziert worden ist.
4. Beiträge können in den gängigen Formaten per E-Mail (in Ausnahmefällen auch per Fax) den Verantwortlichen zugeleitet werden. Bilder sollten in einer Auflösung von 300 dpi und in den Formaten tiff oder jpeg abgespeichert sein. Die Übersendung eines Angebotes erfolgt unverbindlich und auf Kosten des Autors bzw. des Fotografen.
5. Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung eines Textbeitrages bzw. Bildes (Form, Umfang und Zeitpunkt). Sie behält sich Kürzungen oder Ergänzungen vor. Mit der Veröffentlichung (gegebenenfalls aber auch mit einer verbindlichen Absprache) ist ein Vertragsverhältnis zwischen Autor und Tageszeitung junge Welt/Verlag 8. Mai zustande gekommen, den Beitrag mit den im Hause üblichen Honorarsätzen zu vergüten.
6. Änderungen am angenommenen Text, die zur sprachlichen Optimierung, besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung vorgenommen werden, liegen im Verantwortungsbereich der Redaktion und müssen nicht mit dem Autor abgesprochen werden (es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung). Das letzte Eingriffsrecht liegt bei der Chefredaktion.
7. Die Tageszeitung junge Welt lehnt die Übernahme der Regeln der Rechtschreibreform von 1996 und ihre diversen Modifizierungen ab. Einzig die dortigen Vorgaben zur Doppel-s/ß-Schreibung werden in der Zeitung umgesetzt. Die eingereichten Manuskripte sollten diesem Umstand Rechnung tragen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Einheitlichkeit wird in der Regel das generische Maskulinum verwendet. So sind grundsätzlich Träger aller Geschlechtsrollen (biologisch und sozial) angesprochen.
8. Der Autor hält sich an gängige journalistische Regeln. Die Beiträge sind sauber recherchiert und verifiziert, also mit journalistischer Sorgfalt verfasst. Gleiches gilt im übertragenen Sinne für eingereichte Fotos. Montagen sind als solche zu kennzeichnen. Manuskripte sind mit Überschrift, Alternativvorschlag dazu und Unterzeile einzureichen, Fotos mit allen nötigen Informationen und einem Vorschlag für eine Bildunterschrift. Der Fotograf garantiert, dass er die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen wahrt. Grundsätzlich entscheidet die Redaktion über die Wahl von Schlag- und Unterzeilen bzw. Bildunterschriften. Eventuelle Änderungen bedürfen daher keiner Absprache.
9.1. Die Vergütung für Print- und Internetausgaben der jW wird pro Druckzeile der Printausgabe berechnet und beträgt zur Zeit bei Erstdruckrecht 0,31 Euro (davon 0,24 Euro für die Print-, 0,05 Euro für die Online-, 0,02 Euro für div. Archivnutzung) für nicht hauptberuflich tätige Journalisten und 0,47 Euro (0,33 Euro für die Print-, 0,09 Euro für die Online- und 0,05 Euro für div. Archivnutzung) für hauptberuflich tätige Journalisten.
9.2. Themen- und Reportagendoppelseiten werden für nicht hauptberuflich tätige Journalisten mit 176,00 Euro pauschal honoriert (154,00 Euro für die Print-, 13,00 Euro für die Online- und 9,00 Euro für div. Archivnutzung) und für hauptberuflich tätige Journalisten mit 215,00 Euro pauschal (184,00 Euro für die Print-, 22,00 Euro für die Online- und 9,00 Euro für div. Archivnutzung).
9.3. Fotoveröffentlichungen werden mit 19,00 Euro für nicht hauptberuflich tätige Fotografen honoriert (14,80 Euro für die Print-, 2,60 Euro für die Online-, 1,60 Euro für div. Archivnutzung) und für hauptberuflich tätige Fotografen mit 24,00 Euro (17,80 Euro für die Print-, 3,60 Euro für die Online- und 2,60 Euro für div. Archivnutzung).
9.4. Weitere Honorarsätze (etwa für einzelne Rubriken, Beilagen, Zweitdruckrecht oder reine Onlinenutzung usw.) teilt die Redaktion auf Anfrage mit.
10. Die Hauptberuflichkeit ist jährlich nachzuweisen (in der Regel durch einen gültigen Presseausweis). Eine von der Standardvergütung abweichende Honorierung erfordert eine gesonderte vertragliche Regelung, die schriftlich fixiert und von der Geschäftsführung des Verlages bestätigt sein muss. Zu den Honorarsätzen kommt gegebenenfalls die Umsatzsteuer für jene Autoren, die ihre Umsatzsteuerpflicht dem Verlag unter Angabe ihrer Umsatzsteuernummer mitgeteilt haben. Liegen keine genauen Angaben vor, zahlt der Verlag keine Umsatzsteuer. Umsatzsteuerberechtigte erhalten auf Anforderung zu Beginn des Folgejahres eine Gesamtabrechnung über die erhaltenen Honorare plus Umsatzsteuer des abgelaufenen Jahres.
11. Die Zahlung der Honorare an den Autor erfolgt nach den Regelungen der Tageszeitung junge Welt/Verlag 8. Mai per Banküberweisung. Derzeit gilt: Am Ende des Monats, in dem der Beitrag veröffentlicht wurde, wird das Zeilengeld anhand der gedruckten Zeilen ermittelt. Das Honorar wird spätestens drei Monate danach auf das Konto des Autors überwiesen. Dazu ist erforderlich, dass der Autor Namen, Adresse sowie Kontoverbindung bzw. Änderungen umgehend der Verlagsbuchhaltung mitteilt. Rechnungslegung ist im Normalfall nicht erforderlich.
12. Der Autor erkennt mit Übersendung des Artikelangebots an die Tageszeitung junge Welt bzw. an den Verlag 8. Mai diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Anderenfalls gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
13. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen Tageszeitung junge Welt bzw. der Verlag 8. Mai keinerlei Haftung. Es besteht generell keine Rücksendeverpflichtung seitens des Verlages, es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung, die schriftlich vorliegen muss.
14. Der Verlag kann in der jW veröffentlichte Beiträge (Text, Foto, Grafik usw.) zur Weiternutzung freigeben. Von der dabei in Rechnung gestellten Nutzungsgebühr werden 50 Prozent an den Autor überwiesen, 50 Prozent verbleiben beim Verlag (in Rechnung gestellte Gebühren für Recherche und anderen Aufwand sind davon nicht betroffen). Nichtkommerziellen Medien kann die kostenlose Nutzung einzelner Beiträge auf Anfrage gestattet werden. In jedem Fall sind die junge Welt als Erstdruckquelle, das Datum der Erstveröffentlichung und der Autor zu nennen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text nur die männliche Form verwendet. Der Inhalt gilt gleichermaßen für die Träger aller Geschlechtsrollen (biologisch und sozial), siehe auch Punkt 7 der AGB.
Berlin, den 1. Dezember 2020
Verlag 8. Mai GmbH, Tageszeitung junge Welt