Verlag 8. Mai GmbH
Tageszeitung junge Welt
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Zeitungsabonnements
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen der Verlag 8. Mai GmbH und den Abonnenten geschlossenen Belieferungsverträge.
(1) Zustandekommen des Abonnementvertrages
Mit der schriftlichen Bestätigung des Abonnements durch den Verlag oder mit der Erstlieferung der Zeitung kommt der Abonnementvertrag zustande. Die Lieferung der Zeitung beginnt zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch fünf Werktage nach Eingang der Bestellung oder zu einem vom Abonnenten gewünschten späteren Termin.
(2) Zahlungsbedingungen und Mindestlaufzeit
Für Abonnementverträge gilt die Vorauszahlung als verbindliche Zahlungsbedingung. Für unbefristete Abonnements gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von 1 Jahr, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Abonnent kann zwischen monatlicher, viertel-, halb- und jährlicher Zahlweise wählen. Monatliche Zahlung ist nur im Lastschriftverfahren möglich. Die erste Rechnung für ein unbefristetes Abonnement wird zum nächsten Monatsersten nach Lieferbeginn gestellt und umfasst die einmalige Nachberechnung der Ausgaben seit Lieferbeginn sowie den jeweiligen Abonnementpreis für den gewählten Zahlungszeitraum. Der Bezugspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen gelten ab dem angegebenen Zeitpunkt. Sie werden zuvor in der Zeitung veröffentlicht, eine zusätzliche Benachrichtigung der Abonnenten erfolgt nicht. Preisänderungen werden mit Beginn des jeweils nächstfolgenden vereinbarten Zahlungszeitraums wirksam. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen sind von der Erhöhung nicht betroffen.
(3) Änderungen, Unterbrechungen und Nachsendungen
Zeitweilige oder ständige Änderungen im Vertrag (Lieferanschrift bei Urlaub oder Umzug, Bankverbindungen, Zahlweise u. ä.) können nur termingerecht bearbeitet werden, wenn der Verlag spätestens fünf Werktage vor Änderungsbeginn eine die notwendigen Daten beinhaltende Mitteilung erhält. Bei Lieferunterbrechungen von mehr als einer Woche Dauer werden auf Wunsch die anteiligen Abonnementkosten gutgeschrieben. Nachsendungen im Inland sind nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für Nachsendungen ins Ausland erhebt der Verlag ein Nachsendeentgelt.
(4) Zustellung und Lieferstörungen
Die Zustellung erfolgt durch Frühausträger oder Post frei Haus. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich anzuzeigen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Für Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare der Tageszeitung junge Welt kann kein Ersatz geleistet werden.
(5) Zahlungsstörungen
Möglicherweise fehlerhafte Lastschrifteinzüge bitten wir direkt beim Verlag zu reklamieren. Rücklastgebühren, die durch Kreditinstitute auf Grund eines Widerspruchs des Abonnenten oder mangels Deckung erhoben wurden, werden dem Abonnenten weiterbelastet.
(6) Vertragsbeendigung
Unbefristete Abonnements können, unter Berücksichtigung der Mindestbezugsdauer, mit einer Frist von 20 Kalendertagen zum Ende des jeweils gewählten Zahlungszeitraums gekündigt werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kündigungen sind schriftlich an Aboservice, Verlag 8. Mai GmbH, Torstr. 6, 10119 Berlin zu richten.
(7) Erfassung der Vertragsdaten
Die Vertragsdaten werden in einem Datenverarbeitungssystem gespeichert, gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(8) Gerichtsstandsregelung
Macht der Verlag Ansprüche in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend, ist der Gerichtsstand Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnementvertrag resultieren, ist der Sitz des Verlages (Berlin), sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
1.12.2012