Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
der Verlag 8. Mai GmbH für Zeitungsabonnements von Granma Internacional
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen der Verlag 8. Mai GmbH und den Abonnenten geschlossenen Belieferungsverträge.
(1) Zustandekommen des Abonnementvertrages
Auf Grundlage einer Bestellung kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Abonnements durch den Verlag oder mit der Erstlieferung der Monatszeitung der Abonnementvertrag zustande. Die Lieferung beginnt mit
der nächstmöglichen Ausgabe oder zu einem vom Abonnenten gewünschten späteren Termin.
(2) Zahlungsbedingungen und Mindestlaufzeit
Für Abonnementverträge gilt die Vorauszahlung des Jahrespreises als verbindliche Zahlungsbedingung. Für
unbefristete Abonnements gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von einem Jahr, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist
von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Liefer-/Rechnungsjahres gekündigt wurde (siehe Punkt 6). Der
Bezugspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen gelten ab dem angegebenen
Zeitpunkt. Sie werden zuvor in der Monatszeitung veröffentlicht, eine zusätzliche Benachrichtigung der
Abonnenten erfolgt nicht. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen sind von der Erhöhung nicht betroffen.
(3) Änderungen, Unterbrechungen und Nachsendungen
Zeitweilige oder ständige Änderungen im Vertrag (Lieferanschrift bei Urlaub oder Umzug,
Bankverbindungen, Zahlweise u. ä.) können nur termingerecht bearbeitet werden, wenn der Verlag
mindestens drei Wochen vor Änderungsbeginn eine die notwendigen Daten beinhaltende Mitteilung erhält.
(4) Zustellung und Lieferstörungen
Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich anzuzeigen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Für
Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Zahlungsstörungen
Möglicherweise fehlerhafte Lastschrifteinzüge bitten wir direkt beim Verlag zu reklamieren.
Rücklastgebühren, die durch Kreditinstitute auf Grund eines Widerspruchs des Abonnenten oder mangels
Deckung erhoben wurden, werden dem Abonnenten weiterbelastet.
(6) Vertragsbeendigung
Zeitungsabonnements können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen
Liefer-/Rechnungsjahres gekündigt werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kündigungen
sind schriftlich an Verlag 8. Mai GmbH, Aboservice, Torstr. 6, 10119 Berlin zu richten.
(7) Erfassung der Vertragsdaten
Die Vertragsdaten werden in einem Datenverarbeitungssystem gespeichert, gemäß den gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus. Sie werden ausschließlich im
Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(8) Gerichtsstandsregelung
Macht der Verlag Ansprüche in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend, ist der Gerichtsstand Berlin.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnementvertrag resultieren, ist der Sitz des
Verlages (Berlin), sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
Stand 01.12.2016