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14.02.2017, 17:47:31 / Ja, die gibt's noch!

MDR killt Friedenstaube

Radiosender weigern sich, Spots für die junge Welt zu senden, weil Werbung für den Frieden eine Weltanschauung transportiere
Von Sebastian Carlens
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Visualisierung des jW-Werbespots »Was, die gibts noch?«. Die unzensierten Radiospots können Sie auf Youtube hören: www.jungewelt.de/jW-Werbespots

Kennen Sie das Kinderlied »Kleine weiße Friedenstaube«? Es stammt aus der Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und war in der DDR sehr populär. »Du sollst fliegen, Friedenstaube, allen sag es hier, dass nie wieder Krieg wir wollen, Frieden wollen wir«, heißt es im Liedtext von 1948. Es ist, klar, ein Friedenssong. Aber auch: »Werbung politischer und weltanschaulicher Art« – in der Einschätzung des privaten Senders Ostseewelle Hitradio aus Mecklenburg-Vorpommern. Mit dieser Begründung lehnte der Rundfunksender einen der sechs von junge Welt eingereichten Radiospots ab, mit denen die Zeitung zum 70. Jahrestag ihres Bestehens auf sich aufmerksam machen möchte. Für die anderen fünf mussten andere Begründungen herhalten, doch bei der Ablehnung blieb es: »Die Werbung stellt aufgrund ihres Inhalts sowie des ideologischen Hintergrunds der Zeitung junge Welt, Werbung politischer und weltanschaulicher Art dar, so dass der Sender aufgrund der Regelungen in Paragraph 7 Absatz 9 Rundfunkstaatsvertrag gehalten ist, den Auftrag abzulehnen«, teilte der Sender am 8. Februar mit.

Am Dienstag läuft die Werbekampagne der jW, die crossmedial geplant ist: Plakate hängen, manche Sender senden. Doch auch der öffentlich-rechtliche MDR Jump beruft sich auf derart strenge Vorgaben, dass die junge Welt kaum eine Chance hat: »So dürfen wir bspw. ausschließlich nur Wirtschaftswerbung für Produkte und Dienstleistungen ausstrahlen. Darunter fällt nicht die Werbung für Weltanschauungen und Ideologien«, so MDR Jump am 7. Februar. »Leider können wir diese Spots in der Form nicht ausstrahlen.« Auf Wunsch des Senders wurden die Spots um die beanstandeten Passagen – ein Sprechchor, der »Nazis raus« ruft, und auch die kurz eingespielte Erkennungsmelodie des Kinderliedes »Kleine weiße Friedenstaube« – geschnitten. Doch auch danach war MDR Jump nur bereit, zwei der nunmehr verstümmelten Spots zu senden: »Danke für Ihre Mühe zur Anpassung der Spotmotive. Wir haben diese wieder durch unseren Juristen prüfen lassen«, hieß es am 9. Februar. »Die übrigen Motive sind leider nicht nach der Einschätzung unseres Juristen zulässig, da durch diese Aussagen im Spot (u. a. ›Zeitung gegen Krieg‹, ›Zeitung gegen Faschismus‹) eine Weltanschauung transportiert wird.«

Nun muss kein Sender Werbung ausstrahlen, die er nicht senden möchte; es gilt die Vertragsfreiheit. Doch die Maßstäbe sollten die gleichen sein: Für die Bundeswehr zum Beispiel wirbt Jump FM, Teil des Senderangebots des MDR, anstandslos, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei vom 2. Juni 2014 hervorgeht. Für 300 Euro ist auch ein »abgeschlossener« Werbeauftrag der Bundeswehr beim mitteldeutschen Sender aufgelistet. Das ist natürlich niemals Politik – die ersten drei Sekunden eines Friedensliedes hingegen sollen es schon sein.

Und nicht nur das: Telefonisch wurde auch der Spot »Zeitung für soziale Gerechtigkeit« beanstandet: Dieser erinnere »an die SPD«, und Werbung für Parteien dürfe der Sender nicht machen. Immerhin: Die Sorgen und Nöte von MDR und Ostseewelle scheinen individueller Natur zu sein: Auf Radio eins laufen aktuell alle jW-Werbespots – unbeanstandet und in voller Länge.

»Wenn ein linkes Blatt wie die junge Welt 70 Jahre nach ihrem Erst­erscheinen wegen der Botschaft, ›Zeitung gegen den Krieg‹ zu sein oder ›Nazis raus‹ zu fordern, einen bezahlten Werbespot selbst bei öffentlich-rechtlichen Sendern nicht plaziert bekommt, weil das zuviel Weltanschaung transportiere, ist es um Meinungs- und Medienfreiheit in dieser Republik beängstigend schlimm bestellt«, kommentierte Klaus Bartl, stellvertretender Fraktionvorsitzender und Mitglied des Fraktionsvorstandes der sächsischen Linkspartei, am Dienstag den Werbeboykott.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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