Spenden für den jW-Prozesskostenfonds
Von Verlag und RedaktionImmer wieder wird die junge Welt mit Klagen überzogen – in der Regel, weil wir schreiben, was ist. Rosa Luxemburg sah darin »die revolutionärste Tat«. Klar, dass das nicht allen passt. Für diese kaum zu planenden Sonderausgaben haben wir bereits vor Jahren ein Extrakonto eingerichtet.
Die amtierende Bundesregierung geht anders vor, sie will uns erklärtermaßen auf außergerichtlichem Weg den »Nährboden entziehen«. Gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht, die genau darauf abzielt, hat der Verlag 8. Mai nun Klage eingereicht. Außerdem möchten wir das Vorhaben, dieser Zeitung das Lebenslicht auszublasen, kontern, indem wir bis zur nächsten Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz am 8. Januar 2.000 neue Abos hinzugewinnen. Denn der regelmäßige Bezug der jW – Print wie online – unterstützt unsere tägliche Arbeit am besten. Falls Sie darüber hinaus Möglichkeiten haben, helfen Sie uns gern mit einer Spende für den jW-Prozesskostenfonds.
Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55
Stichwort: Prozesskosten
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Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!