75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Sa. / So., 23. / 24. November 2024, Nr. 274
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
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08.12.2023, 19:50:04 / jW stärken!

Wer kann, der gibt

Wege, die junge Welt zu verschenken: Unser Aktionsabo zur Winterzeit
Von Aktion und Kommunikation
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Die Tageszeitung junge Welt zu verschenken, ist denkbar einfach. Im direkten Kontakt mit der Aboverwaltung per Telefon unter 0 30/53 63 55-80 (Mo.–Do. 8.30–18 Uhr, Fr. 8.30–17 Uhr) können Sie 75 Ausgaben zum Preis von 75 Euro an eine bestimmte Person verschenken – deren Einwilligung vorausgesetzt. Diese Bestätigung sollten Sie vorher einholen oder anderweitig ganz sicher sein, dass Ihr Geschenk auch gut ankommt.

Wenn Ihnen der direkte Draht nicht so wichtig ist und Sie die Dinge lieber schriftlich erledigen, erreichen Sie die Aboabteilung auch per Mail an abo@jungewelt.de. In einer formlosen Nachricht geben Sie Ihre Anschrift für die Rechnung und den Wohnort der oder des Beschenkten an. Möchten Sie sich am liebsten nicht mit Rechnungen beschäftigen, sondern ein Lastschriftmandat erteilen, so geht das über das Onlineformular ­jungewelt.de/verschenken.

Aber auch die althergebrachte Variante auf Papier ist jederzeit bestellbar. In den kommenden Wochen finden Sie täglich einen Coupon zum Ausfüllen in der Zeitung. Schicken Sie diesen unterschrieben an Verlag 8. Mai GmbH, Aboservice, Torstraße 6, 10119 Berlin.

Sie können sich natürlich auch selbst ein Geschenk machen und bekommen dann die junge Welt zum Aktionspreis. Lediglich die Überraschung wird dann nicht so groß sein. Wenn Sie jedoch Unbekannten eine Freude machen wollen, so können Sie die Lieferanschrift auch frei lassen – in diesem Fall sucht der Aboservice aus der Warteliste für Freiabos eine entsprechende Person, der die finanziellen Möglichkeiten zum Abonnement fehlen, aus.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!