Instrument im Kampf gegen Kriege
Von Dietmar KoschmiederBergfest! Um mit unserem Magazin für Gegenkultur weitermachen zu können, brauchen wir bis Ende Juni 1.000 Abonnements. Erreichen wir dieses Ziel, können andere Voraussetzungen für die Vorbereitung der nächsten Ausgabe von Melodie & Rhythmus geschaffen werden. Bis Freitag dieser Woche bestellten 554 Personen ein Perspektivabo, womit wir mehr als die Hälfte unseres Zieles erreicht haben, Bergfest eben. Allerdings fehlen noch 446 solcher Abonnements – die innerhalb der nächsten sieben Wochen bei uns eingehen müssen, ansonsten bleibt M&R auf dem Eis liegen. In Zeiten des rechten Vormarsches auf politischem wie kulturellem Terrain sollten wir letzteres verhindern! Und dabei zählt wirklich jedes Abonnement!
Zuspruch findet unsere Initiative besonders unter fortschrittlichen Kulturschaffenden. Seit unserem letzten Zwischenbericht meldeten sich der Rapper Albino, der Psychoanalytiker Klaus-Jürgen Bruder, der Musiker und Autor Dave Randall, die Punkband The Baboon Show, der Liedermacher Heinz Ratz (Strom und Wasser) und der Publizist Owen Hatherley zu Wort und treten mit Text- und Bildbeiträgen für den Erhalt von M&R ein. Alle bisher erschienenen Texte finden Sie unter melodieundrhythmus.com. Andere Künstler haben sich bereit erklärt, bei einem Solikonzert für den Erhalt der Kulturzeitschrift mitzuwirken, zu dem Unterstützer am Freitag, den 22. Juni 2018, in das Berliner Kulturzentrum Wabe einladen. Mit Texten und Liedern wird dort nicht nur ein konkreter Solibeitrag erwirtschaftet (mit dem Erlös sollen 50 Doppelabos finanziert werden): Am 22. Juni 1941 begann der Überfall der deutschen Naziwehrmacht auf die Sowjetunion. Auch heute sind deutsche Soldaten wieder in vielen Ländern aktiv. Damalige und heutige Kriege waren und sind aber ohne entsprechende kulturelle Vorarbeit nicht möglich – weshalb ein Magazin für Gegenkultur, das auf solche Zusammenhänge aufmerksam macht, dringend benötigt wird. Der Erhalt der M&R ist also nicht reiner Selbstzweck, die Zeitschrift wird als wichtiges Instrument auch im Kampf gegen Kriege – vor allem solcher mit deutscher Beteiligung – dringend gebraucht.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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