Leserbrief zum Artikel Neu-Erwerblose von Armut bedroht
vom 22.05.2009:
Arbeitslosengeld streichen!
Da in Deutschland und auch anderswo auf der Welt eigentlich niemand arbeitslos werden kann, sondern höchstens erwerbslos, sollte man diese total überalterte und dazu noch vollkommen unzureichende Versicherung in meinen Augen einfach ersatzlos streichen.
Wie kann sich Frau Buntenbach denn jetzt darüber wundern, dass immer mehr erwerbslos werdende Menschen direkt auch von Hartz IV betroffen werden?
Selbst wenn man die Fristen verändern würde, nützt das einem Erwerbslosen, der vorher zum Hungerlohn malochte, kaum etwas, und auch Erwerbstätige die für Familien zu sorgen haben, fallen oftmals trotz ALG I sofort in Hartz IV.
Ein Erwerbsloser, der vorher schon mal ALG II beziehen musste, bekommt bei erneuter Erwerbslosigkeit und ALG I noch nicht einmal mehr die Zuschläge, wenn er erneut ins das asoziale Hartz IV fällt.
Wenn man bedenkt, dass man mit den derzeit im Jahr von allen Erwerbstätigen geleisteten Erwerbsarbeitstunden eigentlich nur noch einen 4,5 Stundentag bräuchte, um auch wirklich alle erwerbsfähigen Erwerbsarbeitnehmer zu beschäftigen, dann sollte man nicht nach neuen Regelungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld I suchen, sondern die Erwerbsarbeit auf alle erwerbsfähigen und erwerbswilligen Menschen gerecht verteilen.
Dies schafft man aber nur durch radikale Erwerbsarbeitsverkürzungen, welche durch eine sanktions-und repressionsfreie Grundsicherung ergänzt werden m ü s s e n . Nur so kann die Forderung nach Arbeit und der sozialen Gerechtigkeit verwirklicht werden.
Mit allen anderen Forderungen streut man den Menschen ausschließlich Sand in die Augen. Und deshalb kann man auch das Arbeitslosengeld ersatzlos streichen!
Mit sozialistischen Grüßen
Hans-Dieter Wege, Oldenburg, Gegner asozialer Politik
Wie kann sich Frau Buntenbach denn jetzt darüber wundern, dass immer mehr erwerbslos werdende Menschen direkt auch von Hartz IV betroffen werden?
Selbst wenn man die Fristen verändern würde, nützt das einem Erwerbslosen, der vorher zum Hungerlohn malochte, kaum etwas, und auch Erwerbstätige die für Familien zu sorgen haben, fallen oftmals trotz ALG I sofort in Hartz IV.
Ein Erwerbsloser, der vorher schon mal ALG II beziehen musste, bekommt bei erneuter Erwerbslosigkeit und ALG I noch nicht einmal mehr die Zuschläge, wenn er erneut ins das asoziale Hartz IV fällt.
Wenn man bedenkt, dass man mit den derzeit im Jahr von allen Erwerbstätigen geleisteten Erwerbsarbeitstunden eigentlich nur noch einen 4,5 Stundentag bräuchte, um auch wirklich alle erwerbsfähigen Erwerbsarbeitnehmer zu beschäftigen, dann sollte man nicht nach neuen Regelungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld I suchen, sondern die Erwerbsarbeit auf alle erwerbsfähigen und erwerbswilligen Menschen gerecht verteilen.
Dies schafft man aber nur durch radikale Erwerbsarbeitsverkürzungen, welche durch eine sanktions-und repressionsfreie Grundsicherung ergänzt werden m ü s s e n . Nur so kann die Forderung nach Arbeit und der sozialen Gerechtigkeit verwirklicht werden.
Mit allen anderen Forderungen streut man den Menschen ausschließlich Sand in die Augen. Und deshalb kann man auch das Arbeitslosengeld ersatzlos streichen!
Mit sozialistischen Grüßen
Hans-Dieter Wege, Oldenburg, Gegner asozialer Politik