Leserbrief zum Artikel Ratschlag: Brav sein hilft nicht
vom 16.11.2009:
frei heißt nicht auskömmlich
Wenn die Autorin schreibt:
Eine der besonderen Gemeinheiten gegenüber Hartz-IV-Beziehern ist, daß sich freiberufliche Künstler nicht auf die im Grundgesetzartikel5 garantierte Freiheit der Kunst beziehen können. ,
dann irrt sie insofern, als die Freiheit der Kunst ebensowenig bedeutet, daß man von künstlerischer Arbeit leben kann, wie die Freiheit sonstiger Lohnarbeit dies impliziert. Man mag das gemein nennen - es ist aber keine Bosheit, die über die allgemeine Bösartigkeit des Kapitalismus hinausginge.
Eine der besonderen Gemeinheiten gegenüber Hartz-IV-Beziehern ist, daß sich freiberufliche Künstler nicht auf die im Grundgesetzartikel5 garantierte Freiheit der Kunst beziehen können. ,
dann irrt sie insofern, als die Freiheit der Kunst ebensowenig bedeutet, daß man von künstlerischer Arbeit leben kann, wie die Freiheit sonstiger Lohnarbeit dies impliziert. Man mag das gemein nennen - es ist aber keine Bosheit, die über die allgemeine Bösartigkeit des Kapitalismus hinausginge.