Leserbrief zum Artikel Bundessozialrichter für Mindestlohn
vom 28.12.2009:
Auf Sparflamme kochen oder abstrakte Kunst?
Vielleicht sollte man sich ja einmal die Frage stellen, wieso ein Bundesrichter von einem "schlecht gebildeten Hartz-Empfänger" verlangen darf, er müsste auch kochen können?
Vielleicht muss man ja viele der Betroffenen dann erst einmal entsprechend fördern und diejenigen die sogar Wasser noch anbrennen lassen erst einmal auf einen Kochkurs schicken?
Schließlich heißt es doch seit Hartz IV fördern und fordern.
Es ist schon eine ziemlich abstrakte Begründung, die dieser Bundessozialrichter hier zum Besten gibt, um einen völlig unzureichenden Regelsatz für ausreichend zu erklären.
Vielleicht sollte dieser Herr Richter ja mal beginnen, diesen Regelsatz zurück zu rechnen und dabei die Mehrwertsteuererhöhungen von 1993 bis 2009 berücksichtigen, vielleicht würde er ja dann feststellen, dass der um die Mehrwertsteuer bereinigte Betrag des Regelsatzes fast genau der Höhe des Regelsatzes von 1993 entspricht.
Wenn der Richter trotz allem behauptet, der Regelsatz wäre ausreichend, dann sollte er schon gleichzeitig verkünden, auf wessen Sachverständigengutachten er sich beruft.
Ansonsten bleibt sein Vorschlag, dass man nur kochen können müsse, ausschließlich eine abstrakte Forderung.
Und gerade abstrakte Forderungen wurden bisher meiner Kenntnis nach gerade von den Bundesrichtern des Bundessozialgericht kategorisch abgelehnt.
Oder muss jetzt auch das Bundessozialgericht nur noch auf Sparflamme kochen? Dieses meine ich natürlich selbstverständlich nur abstrakt!
Mit sozialistischem Gruß
Hans-Dieter Wege
Vielleicht muss man ja viele der Betroffenen dann erst einmal entsprechend fördern und diejenigen die sogar Wasser noch anbrennen lassen erst einmal auf einen Kochkurs schicken?
Schließlich heißt es doch seit Hartz IV fördern und fordern.
Es ist schon eine ziemlich abstrakte Begründung, die dieser Bundessozialrichter hier zum Besten gibt, um einen völlig unzureichenden Regelsatz für ausreichend zu erklären.
Vielleicht sollte dieser Herr Richter ja mal beginnen, diesen Regelsatz zurück zu rechnen und dabei die Mehrwertsteuererhöhungen von 1993 bis 2009 berücksichtigen, vielleicht würde er ja dann feststellen, dass der um die Mehrwertsteuer bereinigte Betrag des Regelsatzes fast genau der Höhe des Regelsatzes von 1993 entspricht.
Wenn der Richter trotz allem behauptet, der Regelsatz wäre ausreichend, dann sollte er schon gleichzeitig verkünden, auf wessen Sachverständigengutachten er sich beruft.
Ansonsten bleibt sein Vorschlag, dass man nur kochen können müsse, ausschließlich eine abstrakte Forderung.
Und gerade abstrakte Forderungen wurden bisher meiner Kenntnis nach gerade von den Bundesrichtern des Bundessozialgericht kategorisch abgelehnt.
Oder muss jetzt auch das Bundessozialgericht nur noch auf Sparflamme kochen? Dieses meine ich natürlich selbstverständlich nur abstrakt!
Mit sozialistischem Gruß
Hans-Dieter Wege