Aus: Ausgabe vom 28.12.2009, Seite 2 / Inland
Bundessozialrichter für Mindestlohn
Berlin. Deutschlands oberster Bundessozialrichter, Peter Udsching,
hat Lohndumping scharf kritisiert und sich für
Mindestlöhne ausgesprochen. Daß Arbeitgeber
Gehälter »bewußt niedrig ansetzen« und damit
von den ergänzenden Hartz-IV-Leistungen profitieren, seien
Auswüchse, denen man »mit einem allgemeinen Mindestlohn
begegnen« könne, sagte Udsching einem Vorabbericht der
Verbraucherzeitschrift Guter Rat zufolge. Der oberste
Hartz-IV-Richter hält die im Arbeitslosengeld II für
Ernährung vorgesehene Summe von 130 Euro für ausreichend.
»Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro
auskommen.« (AFP/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Hans-Dieter Wege: Auf Sparflamme kochen oder abstrakte Kunst? Vielleicht sollte man sich ja einmal die Frage stellen, wieso ein Bundesrichter von einem "schlecht gebildeten Hartz-Empfänger" verlangen darf, er müsste auch kochen können? Vielleicht muss man ja v...
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