Leserbrief zum Artikel Berlin lehnt Pläne für EU-Steuer ab
vom 10.08.2010:
Es stinkt zum Himmel
Diskussion um EU - Steuern:
Wieder einmal versucht die EU- Kommission weitere staatliche Kompetenz für sich zu reklamieren. Nach der EU- Wirtschaftsregierung und der EU- Oberfinanzaufsicht über die nationalen Haushalte wird nun – nicht zu ersten Male - die EU Steuer auf die Tagesordnung gesetzt. EU- Haushaltskommissar Janusz Lewandowski beansprucht die von Frankreich und Deutschland national angedachte Luftverkehrsabgabe und die Absichten einer Finanztransaktionssteuer für die Union. Auch die Pläne einiger Staaten zur Versteigerung von CO2 – Emissionsrechten möchte er als EU- Einnahme verwirklichen. Die Erhebung von Steuern ist ureigenes hoheitliches Recht eines Staates. Wird dies der EU eingeräumt, wird ihre Zentralstaatlichkeit weiter zementiert. Das Lockmittel, dies könne die Überweisungen der Mitgliedsstaaten an die EU reduzieren, stinkt zum Himmel. Erstens werden zwangsläufig die Steuerzahler zusätzlich geschröpft. Zweitens steigern neue staatliche Einnahmemöglichkeiten erfahrungsgemäß die Lust auf weitere Ausgaben – blähen damit den EU- Haushalt auf und vergrößern folglich nochmals die EU- staatliche Einflußnahme. Drittens eröffnet die Steuerhoheit der EU die Gefahr eines Haushaltsdefizits auf EU – Ebene. Der Folgeschritt wäre dann die EU- Forderung, eigene Schuldverschreibungen ausgeben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Lienhart
Wieder einmal versucht die EU- Kommission weitere staatliche Kompetenz für sich zu reklamieren. Nach der EU- Wirtschaftsregierung und der EU- Oberfinanzaufsicht über die nationalen Haushalte wird nun – nicht zu ersten Male - die EU Steuer auf die Tagesordnung gesetzt. EU- Haushaltskommissar Janusz Lewandowski beansprucht die von Frankreich und Deutschland national angedachte Luftverkehrsabgabe und die Absichten einer Finanztransaktionssteuer für die Union. Auch die Pläne einiger Staaten zur Versteigerung von CO2 – Emissionsrechten möchte er als EU- Einnahme verwirklichen. Die Erhebung von Steuern ist ureigenes hoheitliches Recht eines Staates. Wird dies der EU eingeräumt, wird ihre Zentralstaatlichkeit weiter zementiert. Das Lockmittel, dies könne die Überweisungen der Mitgliedsstaaten an die EU reduzieren, stinkt zum Himmel. Erstens werden zwangsläufig die Steuerzahler zusätzlich geschröpft. Zweitens steigern neue staatliche Einnahmemöglichkeiten erfahrungsgemäß die Lust auf weitere Ausgaben – blähen damit den EU- Haushalt auf und vergrößern folglich nochmals die EU- staatliche Einflußnahme. Drittens eröffnet die Steuerhoheit der EU die Gefahr eines Haushaltsdefizits auf EU – Ebene. Der Folgeschritt wäre dann die EU- Forderung, eigene Schuldverschreibungen ausgeben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Lienhart