Leserbrief zum Artikel Anklage gegen Inge Viett
vom 06.06.2011:
Bürgerliches Recht frißt sich selbst auf
Inge Viett sagte:
"Jede Rechtsordnung ist temporär. Sie ist historisch. Konkret heißt das z.B., wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern. Auch wilde Streikaktionen, Betriebs- oder Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc. ..."
Die Bürgerrechtsaktivistin sprach eingangs also ganz im Sinne von Hegel. Bei dem es heißt: "alles was besteht, ist wert, daß es zugrunde geht"( s. auch Goethes "Faust"). Na denn: Hegel, Goethe und genauso das Grundgesetz vor Gericht. Letzteres zu verteidigen ist demnach strafbar; dort lautet Artikel 1 "(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt." Wenn jetzt gegen die Verletzung des GG - dem mit diversen Kriegsaktivitäten in den letzten 12 Jahren zuwider gehandelt wurde und wird - mit Antikriegsbeispielen durch zivilen Ungehorsam im Konjunktiv begegnet wird und daraus strafrechtliche Folgen entstehen, wobei ebenso das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wird, macht man das GG zur bloßen Makulatur.
Max Reimann hatte bei seiner Ablehnung des Grundgetzes damals vollkommen recht, als er dazu ausführte, daß es aber die Kommunisten sein werden, die als letzte dieses Gesetz zu verteidigen wüßten.
Das Ganze ist übrigens nicht neu und assoziiert Heinrich Manns "Antifaschistische Streitschriften und Essays - Verteidigung der Kultur".
"Literatur kann es nur geben, wo der Geist selbst eine Macht ist, anstatt daß er abdankt und sich beugt unter geistwidrige Gewalten", mahnte der große bürgerliche Humanist 1933 in dem Aufruf: "An die deutschen Schriftsteller im Exil".
"Jede Rechtsordnung ist temporär. Sie ist historisch. Konkret heißt das z.B., wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern. Auch wilde Streikaktionen, Betriebs- oder Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc. ..."
Die Bürgerrechtsaktivistin sprach eingangs also ganz im Sinne von Hegel. Bei dem es heißt: "alles was besteht, ist wert, daß es zugrunde geht"( s. auch Goethes "Faust"). Na denn: Hegel, Goethe und genauso das Grundgesetz vor Gericht. Letzteres zu verteidigen ist demnach strafbar; dort lautet Artikel 1 "(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt." Wenn jetzt gegen die Verletzung des GG - dem mit diversen Kriegsaktivitäten in den letzten 12 Jahren zuwider gehandelt wurde und wird - mit Antikriegsbeispielen durch zivilen Ungehorsam im Konjunktiv begegnet wird und daraus strafrechtliche Folgen entstehen, wobei ebenso das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wird, macht man das GG zur bloßen Makulatur.
Max Reimann hatte bei seiner Ablehnung des Grundgetzes damals vollkommen recht, als er dazu ausführte, daß es aber die Kommunisten sein werden, die als letzte dieses Gesetz zu verteidigen wüßten.
Das Ganze ist übrigens nicht neu und assoziiert Heinrich Manns "Antifaschistische Streitschriften und Essays - Verteidigung der Kultur".
"Literatur kann es nur geben, wo der Geist selbst eine Macht ist, anstatt daß er abdankt und sich beugt unter geistwidrige Gewalten", mahnte der große bürgerliche Humanist 1933 in dem Aufruf: "An die deutschen Schriftsteller im Exil".