Leserbrief zum Artikel Ausschlußantrag gegen Linke
vom 20.09.2011:
Schuldig!
Der Ausschlussantrag gegen Marianne Linke ist als Manöver ebenso beschämend wie für die Partei-Rechte unter Bockhahn naheliegend. Allerdings entbehrt ein solcher Antrag jedweder Grundlage, soweit er sich auf das Verhalten Linkes auf dem benannten Parteitag stützt. Weder ein Schadenserfolg noch, sofern man überhaupt einen solchen ausmachen will, eine Kausalität zwischen Erfolg und Handlung lässt sich hier erkennen. Nichtsdestotrotz ist zu befürchten, dass man sich in der Schiedskommission vom Ergebnis her leiten lassen wird. Und das heißt bereits jetzt: Schuldig!
Anzufügen bleibt, dass es in Zukunft eindeutig mehr Ausschlussanträge in der Linken geben wird. Regelmäßig sollten solche Anträge dann gestellt werden, wenn sich Landesvorsitzende polemisch und völlig unsachlich öffentlich über Bundesvorsitzende äußern. Da ist der Tatbestand denn auch erfüllt.
Anzufügen bleibt, dass es in Zukunft eindeutig mehr Ausschlussanträge in der Linken geben wird. Regelmäßig sollten solche Anträge dann gestellt werden, wenn sich Landesvorsitzende polemisch und völlig unsachlich öffentlich über Bundesvorsitzende äußern. Da ist der Tatbestand denn auch erfüllt.