Leserbrief zum Artikel Neue Ideen für Hartz IV
vom 09.10.2006:
Abbau von Menschlichkeit
HARTZ-IV-Empfänger bekommen von heute auf morgen Leistungsbescheide, mit denen ihnen das so genannte Arbeitslosengeld II gekürzt wird – auch drastisch.
Oft bleibt nicht einmal die Option, sich der reduzierten Leistung des JobCenters anzupassen – zum Beispiel durch einen Umzug. In Berlin vermieten viele Eigentümer von Wohnungen nicht mehr an HARTZ-IV-Empfänger. Entweder sie entziehen sich dem Wirrwarr der öffentlichen Diskussion um HARTZ IV, indem sie die Miete über 360 € anheben, oder sie sagen es dem Bewerber völlig ungeniert. Das Antidiskriminierungsgesetz schert niemanden. Möglicherweise denkt man, dass es nur für Schwule, Lesben und Schwarze gemacht ist.
Der HARTZ-IV-Empfänger ist also als Mietinteressent bei Mieten über 360 € aus dem Rennen der Wohnungsbewerber, wenn die Miete auch nur ein Euro höher ist. Er bekommt die Mietübernahmeerklärung des JobCenters nicht.
Zur sozialen Wirklichkeit gehört auch die Behandlung, welche die JobCenter-Bürokraten ihrer Klientel bei der Wohnungssuche angedeihen lassen. Sie lassen sie auf den Fluren vor ihren komfortablen Dienstzimmern ohne Not warten; dann behandeln sie sie von oben herab.
Werden im Hauruckverfahren die Menschen in die Gefahr der Obdachlosigkeit oder Einsamkeit durch behördliche Willkür und Gesetzlosigkeit „beschieden" oder „verfügt", so ist es dagegen mit dem Fördern nicht weit her: Es findet faktisch nicht statt.
Es geht um Widerstand gegen den rasant fortschreitenden Abbau von Menschlichkeit in unserem Land – angeführt von den „Christen". Das Gewissen – auch das öffentliche – ist stark verkümmert. Die Eliten versagen in vielen Fällen. Es geht ihnen zu gut. Viele von ihnen sind gleichgültig gegen das Unrecht, selbst dann, wenn sie es selber mit herbeigeführt haben.
Oft bleibt nicht einmal die Option, sich der reduzierten Leistung des JobCenters anzupassen – zum Beispiel durch einen Umzug. In Berlin vermieten viele Eigentümer von Wohnungen nicht mehr an HARTZ-IV-Empfänger. Entweder sie entziehen sich dem Wirrwarr der öffentlichen Diskussion um HARTZ IV, indem sie die Miete über 360 € anheben, oder sie sagen es dem Bewerber völlig ungeniert. Das Antidiskriminierungsgesetz schert niemanden. Möglicherweise denkt man, dass es nur für Schwule, Lesben und Schwarze gemacht ist.
Der HARTZ-IV-Empfänger ist also als Mietinteressent bei Mieten über 360 € aus dem Rennen der Wohnungsbewerber, wenn die Miete auch nur ein Euro höher ist. Er bekommt die Mietübernahmeerklärung des JobCenters nicht.
Zur sozialen Wirklichkeit gehört auch die Behandlung, welche die JobCenter-Bürokraten ihrer Klientel bei der Wohnungssuche angedeihen lassen. Sie lassen sie auf den Fluren vor ihren komfortablen Dienstzimmern ohne Not warten; dann behandeln sie sie von oben herab.
Werden im Hauruckverfahren die Menschen in die Gefahr der Obdachlosigkeit oder Einsamkeit durch behördliche Willkür und Gesetzlosigkeit „beschieden" oder „verfügt", so ist es dagegen mit dem Fördern nicht weit her: Es findet faktisch nicht statt.
Es geht um Widerstand gegen den rasant fortschreitenden Abbau von Menschlichkeit in unserem Land – angeführt von den „Christen". Das Gewissen – auch das öffentliche – ist stark verkümmert. Die Eliten versagen in vielen Fällen. Es geht ihnen zu gut. Viele von ihnen sind gleichgültig gegen das Unrecht, selbst dann, wenn sie es selber mit herbeigeführt haben.