Leserbrief zum Artikel Post muß NPD-Blatt verteilen
vom 21.09.2012:
"post muß npd-blatt verteilen"
freut mich sehr, daß die sächsische post sich da geweigert hat!!!
ist denn der inhalt des blattes beurteilt worden? wenn der extremistisch oder verfassungsfeindlich ist, steht der meinungsfreiheit ein anderes rechtsprinzip gegenüber. vielleicht kann das urteil angefochten werden, weil der inhalt in der begründung nicht mitbeurteilt wurde?
vielleicht könnte die junge welt eine soli-postkarten aktion für die sächsische post anstubsen?
herzliche grüße
ist denn der inhalt des blattes beurteilt worden? wenn der extremistisch oder verfassungsfeindlich ist, steht der meinungsfreiheit ein anderes rechtsprinzip gegenüber. vielleicht kann das urteil angefochten werden, weil der inhalt in der begründung nicht mitbeurteilt wurde?
vielleicht könnte die junge welt eine soli-postkarten aktion für die sächsische post anstubsen?
herzliche grüße