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Leserbriefe

Liebe Leserin, lieber Leser!

Bitte beachten Sie, dass Leserbriefe keine redaktionelle Meinungsäußerung darstellen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zur Veröffentlichung auszuwählen und zu kürzen. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Leserbriefe mit konkreten Inhalten der Zeitung auseinandersetzen sollten. Ein Hinweis auf den Anlass Ihres Briefes sollte am Anfang vermerkt sein (Schlagzeile und Erscheinungsdatum des betreffenden Artikels bzw. Interviews). Online finden Sie unter jedem Artikel einen Link »Leserbrief schreiben«.

Leserbrief zum Artikel Gericht: Jobcenter muß zahlen vom 09.01.2007:

Bodenlose Frechheit

Es ist eine bodenlose Frechheit, unverheiratete Paare als eheähnliche Gemeinschaften anzusehen. Weder bei der Krankenversicherung, noch bei der Steuer, noch im Nachlaßfall ohne Testament oder im Krankheitsfall haben die Betroffenen besondere Rechte bzw. Vergünstigungen. Wieso sollen sie dann gegenseitig verantwortlich sein?
Wenn ein Paar nicht heiratet, hat das vielleicht auch andere Gründe als den, den die Politiker und Arbeitsämter Hartz-IV-Empfängern unterstellen.
Kann es vielleicht sein, dass sich zwei Menschen nicht sicher sind, ob ihre Beziehung ewig hält?
Kann es nicht sein, dass sich eine Frau nicht abhängig machen möchte von einem Mann?
Ich finde es gut, dass sich Menschen gegen diese Willkür zur Wehr setzen, gerade weil das Arbeitsamt immer häufiger auf Dummenfang geht.
Anja Knuth