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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Fünf Jahre Gefängnis für Nawalny vom 19.07.2013:

Hat er oder hat er nicht?

Hat Herr Nawalny Geld veruntreut oder nicht? Darf man erfahren, welche Beweise dem Richter durch die Staatsanwaltschaft dargelegt worden sind? Außer JW äußert sich kein einziges deutsches Medium zu dieser Frage. Nawalnys Putin-Hass scheint dem Westen so nützlich zu sein, dass er dabei seine eigene Strafgesetzgebung vergisst. Ein russischer Oppositioneller darf offenbar ohne Reue Geld veruntreuen, wenn er nur hart genug gegen den russischen Präsidenten schießt. Daran erkennt man die Propagandafeldzüge des Kalten Krieges! Letzte Frage: Darf ein russischer Oppositioneller auch morden, ohne dass Russland dafür Anklage erheben darf?
Bernd Goldammer