Leserbrief zum Artikel Für mehr Transparenz in der privaten Pflege
vom 18.01.2014:
Pflegebedürftige werden zu Anlageobjekten
Pflegebedürftige Menschen werden immer häufiger wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Pflegeeinrichtungen privatisiert. Tendenzbetriebe (Besonders geschützte Einrichtungen zu geistig ideellen Zwecken, ohne Gewinnerzielungsabsicht) werden zu Pflegeeinrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht. Der Pflegenotstand ist auch gleichzeitig eine Überversorgung von Pflege. Die Qualität der Pflege wird auch gleichzeitig, zu einer Frage des Besitzstandes. Die Kosten in einem durchschnittlichen Pflegeheim betragen je nach Pflegestufe zwischen 2500 und 3500 Euro monatlich. Es gibt nach oben keine Begrenzung in sogenannten Pflegeresidenzen können die Kosten schon mal zwischen 5000 und 10000 Euro sowie darüber hinaus betragen. Der Notstand in der Pflege gerade in Altenheimen findet im unteren Preissegment statt. Hier in Deutschland kommen auf 1 examinierte Pflegekraft 10,3 Patienten. In Norwegen hingegen 3,8 Patienten oder Pflegebedürftige. Verdi fordert im Pflegebereich schon lange einen Bruttolohn von 3000 Euro. Die Regelbezahlung einer examinierten Altenpflegerin liegt mal gerade bei 2190 Euro Brutto, Netto wären das 1500 Euro. Für dieses Geld wird allerdings im Schichtbetrieb gearbeitet und in der Nachtschicht kann es schon mal vorkommen, das 1 Pflegekraft für 23 alte Menschen zu ständig ist. Was das, im einzelnen für die Menschen heißt, welche in diesen Bereichen arbeiten, ist einleuchtend. Eine starke physische und psychische Belastung die meistens leider auf Kosten der Qualität in der Pflege geht.
Um die Finanzierung der Sozialversicherungen zu verbessern, sollten die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen aufgehoben werden. Freiberufler, Pastoren, Abgeordnete, Beamte, und alle Einkommen wie Mieten, Pachten, Zinserträge sollten zur Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden. Private Versicherungen sollten für das Allgemeinwesen aufgelöst werden und deren kapitalgedecktes Vermögen mit in die gesetzlichen Sozialversicherungen einfließen.
Um die Finanzierung der Sozialversicherungen zu verbessern, sollten die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen aufgehoben werden. Freiberufler, Pastoren, Abgeordnete, Beamte, und alle Einkommen wie Mieten, Pachten, Zinserträge sollten zur Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden. Private Versicherungen sollten für das Allgemeinwesen aufgelöst werden und deren kapitalgedecktes Vermögen mit in die gesetzlichen Sozialversicherungen einfließen.