Leserbrief zum Artikel Knast für Klartext
vom 28.02.2007:
Kein politischer Gefangener
Sowohl für als auch gegen eine Begnadigung Klars gibt es gute Argumente. Mit dem letzten Satz seines Artikels "Knast für Klartext" reiht sich der Autor in "mediales Getöse und politischen Schlachtenlärm" ein. Die Entscheidung über Klars Begnadigung liegt allein beim Bundespräsidenten, weder bei Beckstein noch bei Ströbele, sicher nicht bei Rüdiger Göbel. Egal wie Horst Köhler sich entscheidet, Klar ist und war weder politischer noch Kriegs-Gefangener - er ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder.