Leserbrief zum Artikel Burkini-Verbote in Frankreich gekippt
vom 27.08.2016:
Mehr Freude am Leben
Die Menschenrechte gelten überall – also nicht nur in Frankreich, sondern z. B. auch in Deutschland. Sie garantieren z. B. Weltanschauungs-, Persönlichkeits- und Bewegungsfreiheit (…) – dies ist zweifellos beim Burkini der Fall. Dort wird ja das sicherheitsrelevante Gesicht gezeigt; und außerdem habe ich noch nie gehört, dass eine burkinitragende Frau verlangt, dass auch alle anderen Frauen einen Burkini tragen sollen. Ich stimme dem früheren Ministerpräsidenten Erwin Teufel zu, der sehr ähnlich beim Kopftuchstreit gesagt hatte: »Es ist nicht wichtig, was jemand auf dem Kopf trägt, sondern was im Kopf ist.« Nichts spricht dafür, dass eine burkinitragende Frau grundsätzlich gefährlicher ist als eine Frau, welche keinen Burkini trägt! Ich freue mich, wenn Musliminnen hiermit wenigstens ebenso wie alle anderen Menschen auch schwimmen gehen können – und so mehr Freude am Leben haben.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 04.09.2016.