Leserbrief zum Artikel Empörung über Schäuble-Plan
vom 14.04.2007:
Macht des Volkes
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist u. a. in Art. 1 GG verankert. Missachtet Schäuble nicht seinen Satz 2? Gerade und weil die Würde des Menschen unter die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Absatz 3 GG fällt? Will Schäuble einen anderen Staat? Einen Staat, der die Freiheitsrechte der Bürger nach Belieben zur Disposition stellt?
Satz 2 des Absatzes 1 des Art 1 des Grundgesetzes lautet:
"Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt". Die Rede ist - ja - von der Würde des Menschen. Sie steht an der Spitze der Pyramide unseres Grundgesetzes. Und trotz aller sonntäglichen Wertedebatte ist sie das meist missbrauchte Rechtsgut.
Die Staatsgewalt - und ggf. das Recht auf Widerstand in den Grenzen des Art. 20 GG - obliegt dem VOLK. Machen wir davon Gebrauch.