Leserbriefe
Liebe Leserin, lieber Leser!
Bitte beachten Sie, dass Leserbriefe keine redaktionelle Meinungsäußerung darstellen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zur Veröffentlichung auszuwählen und zu kürzen. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Leserbriefe mit konkreten Inhalten der Zeitung auseinandersetzen sollten. Ein Hinweis auf den Anlass Ihres Briefes sollte am Anfang vermerkt sein (Schlagzeile und Erscheinungsdatum des betreffenden Artikels bzw. Interviews). Online finden Sie unter jedem Artikel einen Link »Leserbrief schreiben«.
Wohnen ist ein Menschenrecht
Für die Würde des Menschen im Sinne des Artikels 1.1 GG ist das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen eine notwendige Voraussetzung und daher als unabdingbares Menschenrecht in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Jegliches Profitstreben zu Lasten dieses Grundrechts ist unter Strafe zu stellen.
Reinhard Hopp