Leserbrief zum Artikel Geheimdienst bestimmt, was gemeinnützig ist
vom 03.05.2018:
Ermessenssache
»Einem Gerichtssprecher zufolge gilt das Urteil für alle von den Inlandsgeheimdiensten als extremistisch eingestuften Vereine, seien sie links, rechts oder religiös«: Das hat sich wahrscheinlich auch der Geheimdienst ausgedacht. In Deutschland gilt vielmehr kein einziges Urteil als rechtlich bindend für andere Urteile, sondern ist vielmehr alles grundsätzlich Ermessenssache der Einzelrichters.