Leserbrief zum Artikel Geheimdienst bestimmt, was gemeinnützig ist
vom 03.05.2018:
Staatlicher Ablasshandel
Gleichwohl scheint die von einem Geheimdienst erfolgte Einstufung eines Vereins als »extremistisch« den vermeintlichen Rechtsstaat nicht daran zu hindern, von diesem bedenkenlos Steuern einzufordern und zu kassieren. Das ist ungefähr so, als wenn ein Zuhälter die Prostitution für unmoralisch erklärte, sich aber dennoch regelmäßig an ihr bereicherte.