Leserbrief zum Artikel Mütterrente nicht für arme Frauen
vom 20.07.2018:
Keine Leistungsgerechtigkeit
Dass »vorrangige« Sozialleistungen – wozu unter anderem sämtliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch die Mütterrente gehören – auf die »nachrangigen« Grundsicherungsleistungen (SGB II, SGB XII) angerechnet werden, ist doch nichts Neues. Auch wer eine für das notwendige Existenzminimum nicht ausreichende Altersrente bezieht und zuvor jahrzehntelang Vollzeit im Niedriglohnsektor geschuftet hat, steht im Alter inklusive »aufstockenderx Grundsicherung genauso da wie jemand, der zuvor nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat – woran auch das erst kürzlich verabschiedete Rentenpaket der Bundesregierung nichts geändert hat. So sieht Leistungsgerechtigkeit in Deutschland nach wie vor aus – und angesichts der nach wie vor neoliberalen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat glaube ich nicht, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas Grundlegendes ändern wird, trotz aller in diesem Zusammenhang schon großspurig gefallenen Begriffe wie »Lebensleistungsrente« etc.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 24.07.2018.