Leserbrief zum Artikel Bahnunfälle haben zugenommen
vom 29.09.2018:
Schlechtere Standards
Vergleichsweise unzureichende Ausbildung bzw. Umschulung bei privaten Bahnbetreibern und die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten sind die Auslöser des Überfahrens von Haltesignalen – soweit es den entsprechenden Presseberichten bei derartigen Ereignissen bisher stets zu entnehmen war. Die Deutsche Bahn AG bildet ihr Personal nach wie vor vergleichsweise umfangreicher aus als die private Konkurrenz – trotz damit einhergehender Kostennachteile im Wettbewerb. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, auf entsprechende Mindeststandards für die Ausbildung und Umschulung bei allen Bahnunternehmen zu pochen. Auch bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nehmen es die privaten Bahnbetreiber im Vergleich zur Deutschen Bahn AG nicht so genau. All dies ist wohl eine Folgeerscheinung davon, dass private Bahnbetreiber entweder gar nicht tarifgebunden sind oder im Vergleich zur Deutschen Bahn AG schlechtere Tarifverträge abgeschlossen haben und deshalb im Vergleich zur Deutschen Bahn AG für qualifizierte Bewerber weniger attraktiv sind. Damit können sie sich zwar im Kostenwettbewerb – der bei öffentlichen Ausschreibungen nach wie vor fälschlicherweise die einseitig dominierende Rolle spielt – vergleichsweise gut behaupten, wie man an dem seit Jahren steigenden Anteil der privaten Bahnbetreiber am ÖPNV und auch im Güterverkehr gegenüber der Deutschen Bahn AG auf der Schiene unschwer erkennt. Allerdings geht dies eindeutig zu Lasten von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie der Sicherheit von Fahrgästen und des Personals. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die – teils EU-weit geltenden – Ausschreibungsrichtlinien so abzuändern, dass Sozial- und auch Umweltaspekte wie der Bezug von Ökostrom im Hinblick auf den Klimawandel gleichberechtigt miteinbezogen werden.