Gegründet 1947 Mittwoch, 6. November 2024, Nr. 259
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben

Leserbriefe

Liebe Leserin, lieber Leser!

Bitte beachten Sie, dass Leserbriefe keine redaktionelle Meinungsäußerung darstellen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zur Veröffentlichung auszuwählen und zu kürzen. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Leserbriefe mit konkreten Inhalten der Zeitung auseinandersetzen sollten. Ein Hinweis auf den Anlass Ihres Briefes sollte am Anfang vermerkt sein (Schlagzeile und Erscheinungsdatum des betreffenden Artikels bzw. Interviews). Online finden Sie unter jedem Artikel einen Link »Leserbrief schreiben«.

Leserbrief zum Artikel Kopieren erlaubt vom 23.03.2006:

Falschmeldung

"Private Kopien sollen auch künftig in begrenztem Umfang erlaubt bleiben." Das ist falsch.

Die Bagatellklausel, die selbiges erlauben sollte, wurde ersatzlos gestrichen. Es obliegt ausschließlich den Staatsanwälten, wegen "Geringfügigkeit" ein Strafverfahren einzustellen.
Folgendes gilt es zu bedenken: Im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" wurde jede gesetzwidrige Aktivität per Telefon oder Internet pauschal als "schwere Straftat" definiert. Da der Download einer mp3 nun illegal ist...
Wesentlich schlimmer ist die Tatsache, das die Contentindustrie unter Umgehung rechtsstaatlicher Instanzen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern bekommt. Bisher war es üblich, das ein Richter über die Aufhebung des Datenschutzes entscheiden musste. Hier wurde der Grundstein für eine Privatisierung der Justiz sowie für eine zukünftige Selbstjustiz der Industrie gelegt. Während der Staatsanwalt wegen "Geringfügigkeit" einstellt, kann die Industrie mit den Verbindungsdaten zivilrechtlich astronomische Schadensersatzsummen einklagen. Selbst dann, wenn der Staatsanwalt "mangels Beweisen" das Verfahren einstellt.
Womit die Bundesjustizministerin Zypris bewiesen hätte, das der "Kampf gegen den Terror" bei Einführung der Überwachung der Telekommunikation nur ein Scheinargument war.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis dieser "Auskunftsanspruch" auf andere Bereiche ausgedehnt wird.
Peter Meyer