Leserbrief zum Artikel Kopieren erlaubt
vom 23.03.2006:
Falschmeldung
"Private Kopien sollen auch künftig in begrenztem Umfang erlaubt bleiben." Das ist falsch.
Die Bagatellklausel, die selbiges erlauben sollte, wurde ersatzlos gestrichen. Es obliegt ausschließlich den Staatsanwälten, wegen "Geringfügigkeit" ein Strafverfahren einzustellen.
Folgendes gilt es zu bedenken: Im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" wurde jede gesetzwidrige Aktivität per Telefon oder Internet pauschal als "schwere Straftat" definiert. Da der Download einer mp3 nun illegal ist...
Wesentlich schlimmer ist die Tatsache, das die Contentindustrie unter Umgehung rechtsstaatlicher Instanzen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern bekommt. Bisher war es üblich, das ein Richter über die Aufhebung des Datenschutzes entscheiden musste. Hier wurde der Grundstein für eine Privatisierung der Justiz sowie für eine zukünftige Selbstjustiz der Industrie gelegt. Während der Staatsanwalt wegen "Geringfügigkeit" einstellt, kann die Industrie mit den Verbindungsdaten zivilrechtlich astronomische Schadensersatzsummen einklagen. Selbst dann, wenn der Staatsanwalt "mangels Beweisen" das Verfahren einstellt.
Womit die Bundesjustizministerin Zypris bewiesen hätte, das der "Kampf gegen den Terror" bei Einführung der Überwachung der Telekommunikation nur ein Scheinargument war.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis dieser "Auskunftsanspruch" auf andere Bereiche ausgedehnt wird.
Die Bagatellklausel, die selbiges erlauben sollte, wurde ersatzlos gestrichen. Es obliegt ausschließlich den Staatsanwälten, wegen "Geringfügigkeit" ein Strafverfahren einzustellen.
Folgendes gilt es zu bedenken: Im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" wurde jede gesetzwidrige Aktivität per Telefon oder Internet pauschal als "schwere Straftat" definiert. Da der Download einer mp3 nun illegal ist...
Wesentlich schlimmer ist die Tatsache, das die Contentindustrie unter Umgehung rechtsstaatlicher Instanzen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern bekommt. Bisher war es üblich, das ein Richter über die Aufhebung des Datenschutzes entscheiden musste. Hier wurde der Grundstein für eine Privatisierung der Justiz sowie für eine zukünftige Selbstjustiz der Industrie gelegt. Während der Staatsanwalt wegen "Geringfügigkeit" einstellt, kann die Industrie mit den Verbindungsdaten zivilrechtlich astronomische Schadensersatzsummen einklagen. Selbst dann, wenn der Staatsanwalt "mangels Beweisen" das Verfahren einstellt.
Womit die Bundesjustizministerin Zypris bewiesen hätte, das der "Kampf gegen den Terror" bei Einführung der Überwachung der Telekommunikation nur ein Scheinargument war.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis dieser "Auskunftsanspruch" auf andere Bereiche ausgedehnt wird.