Leserbrief zum Artikel »MH 17«: Untersuchung gegen Ukraine gefordert
vom 10.10.2019:
Unbewiesene Behauptung
Zwar verweist Ihr im oben angegebenen Artikel auf dpa als Quelle. Dennoch sollte die Behauptung, Zitat: »Die Boeing der Malaysia Airlines war im Juli 2014 über der Ostukraine von einer Luftabwehrrakete vom Typ ›Buk‹ abgeschossen worden«, nicht einfach so stehenbleiben. Es ist nämlich überhaupt nicht sichergestellt, dass eine Luftabwehrrakete den Abschuss verursacht hat. Es kann durchaus eine Geschoss, welches von einem Kampfflugzeug abgeschossen wurde, in Betracht gezogen werden. Mit der Bezeichnung Luftabwehrrakete ist eine Boden-Luft-Rakete gemeint. Davon geht das in den Niederlanden tätige JIT aus. Ausnahmsweise zitiere ich Wikepedia: Eine Luft-Luft-Rakete ist ein Lenkflugkörper, der als Waffe im Luftkampf eingesetzt wird. Der Name besagt, dass sie in der Luft abgefeuert wird, um Ziele in der Luft zu treffen. Immerhin gab es nach Zeugenberichten aus dem Abschussgebiet, zwei Abfangjäger der Ukraine, die kurz nach dem Abschuss gesichtet wurden. Einer dieser Jets soll mit Raketen gestartet sein, jedoch ohne diese Raketen zurück gekommen sein. Ich behaupte nicht, dass es tatsächlich so war. Diese Möglichkeit ist jedoch nach jetzigem Stand nicht auszuschließen.