Leserbrief zum Artikel Auschwitz-Komitee: Anklagen viel zu spät
vom 17.02.2021:
Verschleppung war angesagt
Der seit einigen wenigen Jahren betriebene Aktionismus bundesdeutscher Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung uralter tatverdächtiger Nazigewaltverbrecher vermag nicht über die Versäumnisse der vorangegangenen Jahrzehnte relativer Untätigkeit hinwegzutäuschen. Die Justiz hat auf diesem Gebiet versagt. Sie hat sich verhalten »wie der Jagdhund, der zur Jagd getragen werden muss« (F. K. Kaul). Das lässt sich jetzt auch nicht mehr richten, denn der immer wieder anzuprangernde Makel wird bleiben. Die Einsicht und die damit verbundene andere juristische Auffassung zur Frage der Tatbeteiligung kam erst zu einem Zeitpunkt, wo kaum noch lebende Verdächtige zu ermitteln waren. So blieben viele Verbrechen ungesühnt, und der Auffassung des Auschwitz-Komitees kann nur beigepflichtet werden.