Leserbrief zum Artikel Wettiner-Gier nach Gold und Edelsteinen
vom 18.04.2008:
Wettiner Anmaßungen
Es ist eine unfassbare Anmaßung, dass die Wettiner Anspruch auf das Eigentum der Kunstschätze erheben. Es ist eine Schweinerei, dass die Landesregierung Kunstschätze, Immobilien und Bares auch noch wiedergab (Porzellan und Bilder wurden gleich für Millionen weiterverkauft).
Auch wenn die Gegenstände früher mal "im Besitz" der Familie waren, bedeutet das noch lange nicht, dass sie denen auch gehören.
Die Gegenstände können nur über zwei Wege in deren Besitz gekommen sein:
Erstens durch Schenkungen anderer Staaten.
Eine solche Schenkung kann sich nur an die Wettiner in der Funktion eines Staatsoberhaupts als Vertreter einer Gemeinschaft gerichtet haben. Daher ist der Verbleib beim Land/Staat selbstverständlich.
Zweitens durch Ausbeutung der Gemeinschaft. Unsere Vorfahren mussten im Erzgebirge für Edelmetalle täglich bis zu 17 Stunden unter Tage Schwerstarbeit verrichten und haben dafür einen Hungerlohn bekommen. Das ist pure Ausbeutung, Diebstahl und räuberische Erpressung. Wenn die Wettiner nun Anspruch erheben, müssten Sie auch die ausgebeuteten Familien entschädigen. Das geht jedoch heute nicht mehr. Daher müssen die Gegenstände in Gemeinbesitz verbleiben!
Warum verjährt eine Straftat, jedoch solche Ansprüche nicht?
Die Wettiner zeigen weiterhin eine maßlose Gier, obwohl sie sich eigentlich schämen müssten, über das, was ihre Vorfahren angerichtet haben.
Auch wenn die Gegenstände früher mal "im Besitz" der Familie waren, bedeutet das noch lange nicht, dass sie denen auch gehören.
Die Gegenstände können nur über zwei Wege in deren Besitz gekommen sein:
Erstens durch Schenkungen anderer Staaten.
Eine solche Schenkung kann sich nur an die Wettiner in der Funktion eines Staatsoberhaupts als Vertreter einer Gemeinschaft gerichtet haben. Daher ist der Verbleib beim Land/Staat selbstverständlich.
Zweitens durch Ausbeutung der Gemeinschaft. Unsere Vorfahren mussten im Erzgebirge für Edelmetalle täglich bis zu 17 Stunden unter Tage Schwerstarbeit verrichten und haben dafür einen Hungerlohn bekommen. Das ist pure Ausbeutung, Diebstahl und räuberische Erpressung. Wenn die Wettiner nun Anspruch erheben, müssten Sie auch die ausgebeuteten Familien entschädigen. Das geht jedoch heute nicht mehr. Daher müssen die Gegenstände in Gemeinbesitz verbleiben!
Warum verjährt eine Straftat, jedoch solche Ansprüche nicht?
Die Wettiner zeigen weiterhin eine maßlose Gier, obwohl sie sich eigentlich schämen müssten, über das, was ihre Vorfahren angerichtet haben.