Leserbrief zum Artikel Bundessozialgericht zeigt Härte
vom 31.07.2008:
Hartherzig
Im juristischen Bereich gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. In der behördlich betriebenen Ausgrenzungspraxis gilt jedoch: Im Zweifel gegen den Armen.
Insgesamt ist das ein sehr beschämendes Feld. Daß hier jetzt auch die höchsten Richter Hartherzigkeit an den Tag legen, stimmt nachdenklich. Wo soll das noch hinführen?
Insgesamt ist das ein sehr beschämendes Feld. Daß hier jetzt auch die höchsten Richter Hartherzigkeit an den Tag legen, stimmt nachdenklich. Wo soll das noch hinführen?