Aus: Ausgabe vom 05.02.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Heute in Madrid: Linksparteien zum Verhör vorgeladen
Spaniens Starrichter Baltasar Garzón von der Audiencia Nacional, dem Sondergericht für Terror- und Drogendelikte, hat viel zu tun: Am Montag und am heutigen Dienstag muß er die Vertreter der Baskischen Abertzalen (patriotischen) Aktion (EAE-ANV) und der Kommunistischen Partei der Baskischen Länder (EHAK) verhören. Ihnen wird vorgeworfen, gesetzwidrig mit der verbotenen Linkspartei Batasuna (Einheit) zusammengearbeitet zu haben. Die spanische Presse berichtet, die Polizei habe Unterlagen gefunden, die eine Unterordnung von EAE-ANV und EHAK. Garzón kann gegen beide Organisationen ein Betätigungsverbot verhängen.
Die Regierung Zapatero hat vor einer Woche den Generalstaatsanwalt angewiesen, die Illegalisierung bei Gericht zu beantragen. Ihr erklärtes Ziel ist es, daß die patriotische Linke nicht an den Wahlen am 9. März teilnehmen wird. Das Oberste Gericht hat aber am vergangenen Freitag verkündet, es werde erst die Entscheidung von Garzón abwarten. Dazu hat es ihm bis zum kommenden Freitag Zeit gegeben. Dann will das Gericht die Vertreter von EAE-ANV und EHAK zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hören. Ein Urteil muß schnell erfolgen: Bis zum 11. Februar müssen die Parteien ihre Kandidaten registrieren lassen. Der Justiz bleiben drei Tage, um Parteien und Wählerlisten vom Urnengang auszuschließen. Über die Widersprüche muß das Oberste Gericht bis zum 16. Februar entscheiden. Das letzte Wort im Berufungsverfahren hat das Verfassungsgericht am 21. Februar.
Die spanische Presse läßt keinen Zweifel daran, daß das Verbot nur noch eine Frage der Zeit ist. Die abertzale Linke hingegen zeigt sich zuversichtlich: Am Sonntag präsentierte die EAE-ANV ihre Kandidaten für das Madrider Parlament in einer großen Veranstaltung in Bilbo (Bilbao). (in.)
Die Regierung Zapatero hat vor einer Woche den Generalstaatsanwalt angewiesen, die Illegalisierung bei Gericht zu beantragen. Ihr erklärtes Ziel ist es, daß die patriotische Linke nicht an den Wahlen am 9. März teilnehmen wird. Das Oberste Gericht hat aber am vergangenen Freitag verkündet, es werde erst die Entscheidung von Garzón abwarten. Dazu hat es ihm bis zum kommenden Freitag Zeit gegeben. Dann will das Gericht die Vertreter von EAE-ANV und EHAK zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hören. Ein Urteil muß schnell erfolgen: Bis zum 11. Februar müssen die Parteien ihre Kandidaten registrieren lassen. Der Justiz bleiben drei Tage, um Parteien und Wählerlisten vom Urnengang auszuschließen. Über die Widersprüche muß das Oberste Gericht bis zum 16. Februar entscheiden. Das letzte Wort im Berufungsverfahren hat das Verfassungsgericht am 21. Februar.
Die spanische Presse läßt keinen Zweifel daran, daß das Verbot nur noch eine Frage der Zeit ist. Die abertzale Linke hingegen zeigt sich zuversichtlich: Am Sonntag präsentierte die EAE-ANV ihre Kandidaten für das Madrider Parlament in einer großen Veranstaltung in Bilbo (Bilbao). (in.)
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