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Aus: Ausgabe vom 05.02.2008, Seite 2 / Inland

Urteil gegen Diskriminierung

Hamburg. Kirchliche Dienstherren dürfen Angehörige anderer Religionen bei der Vergabe bestimmter Arbeitsstellen nicht wegen ihrer Glaubensrichtung benachteiligen. In einem am Montag veröffentlichten Beschluß verurteilte das Hamburger Arbeitsgericht das Diakonische Werk Hamburg deshalb zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsverdiensten an eine Deutsch-Türkin, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das zur Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche gehörende Sozialwerk hatte die nach eigenen Angaben nicht praktizierende Muslimin bei ihrer Bewerbung auf eine von Bund und EU fremdfinanzierte Stelle als Sozialpädagogin in einem Projekt zur beruflichen Integration von Migranten wegen ihrer Religion abgelehnt.

(AP/jW)

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