Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.02.2008, Seite 5 / Inland

Bewährung für Offiziere gefordert

Münster. Im Prozeß um die Mißhandlung von Rekruten in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld hat die Staatsanwaltschaft für die drei Hauptangeklagten Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldbußen gefordert. Es sei erwiesen, daß die beiden früheren Zugführer Martin D. und Michel H. die Hauptverantwortlichen für die Auswüchse in der Kaserne gewesen seien, hieß es am Mittwoch vor dem Landgericht Münster im Plädoyer der Anklagebehörde. Die beiden Zugführer hätten dem Ansehen der Bundeswehr geschadet. Diese sei »keine Söldnertruppe«. Die Ausbilder sollen 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten mißhandelt und entwürdigend behandelt haben. Der Prozeß, der als größtes Verfahren in der Geschichte der Bundeswehr gilt, wird am 18. Februar mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. (ddp/jW)