Aus: Ausgabe vom 12.02.2008, Seite 5 / Inland
Bald Mindestlohn für Zeitarbeiter?
Berlin. Die beiden Zeitarbeitsverbände IGZ und BZA haben bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am Montag die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz beantragt. Ziel ist es, einen Mindestlohn für die gut 600000 Beschäftigten in Zeitarbeit durchzusetzen.
Der dritte große Branchenverband AMP lehnt den Vorstoß ab. Scholz zeigte sich überzeugt, daß der Mindestlohntarifvertrag, den die beiden Verbände 2006 mit dem DGB abgeschlossen hatten, weit mehr als 50 Prozent der Beschäftigten erfasse. Damit wäre die wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in das Entsendegesetz erfüllt. Der Tarifvertrag sieht Mindeststundenlöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) wehrt sich jedoch dagegen und pocht auf einen mit christlichen »Gewerkschaften« ausgehandelten Entgeltvertrag. Der Vorstoß von IGZ und BZA, mit dem unliebsame Tarifkonkurrenz ausgeschaltet werden solle, sei verfassungswidrig, erklärte der Verband am Montag.(AP/jW)
Der dritte große Branchenverband AMP lehnt den Vorstoß ab. Scholz zeigte sich überzeugt, daß der Mindestlohntarifvertrag, den die beiden Verbände 2006 mit dem DGB abgeschlossen hatten, weit mehr als 50 Prozent der Beschäftigten erfasse. Damit wäre die wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in das Entsendegesetz erfüllt. Der Tarifvertrag sieht Mindeststundenlöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) wehrt sich jedoch dagegen und pocht auf einen mit christlichen »Gewerkschaften« ausgehandelten Entgeltvertrag. Der Vorstoß von IGZ und BZA, mit dem unliebsame Tarifkonkurrenz ausgeschaltet werden solle, sei verfassungswidrig, erklärte der Verband am Montag.(AP/jW)
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