Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 15.02.2008, Seite 4 / Inland

Datenspeicherung: Urteil im März

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will im Verfahren um die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten rasch eine erste Entscheidung treffen. Noch im März wolle der Erste Senat über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden, kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Mittwoch abend vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe an. In dem Verfahren ist unter anderem eine »Massenverfassungsbeschwerde« anhängig, die von acht Beschwerdeführern eingereicht wurde und nach Angaben der Initiatoren von rund 30000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wird. Durch das umstrittene Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. (ddp/jW)