Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.02.2008, Seite 4 / Inland

Gesetz für längeres ALG I beschlossen

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere zugestimmt. Für Erwerbslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch dann auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Bedingung dafür sind 48 Monate Vorversicherungszeit. Anspruchsberechtigte brauchen keinen besonderen Antrag zu stellen, die Bundesagentur wird Zahlungsverlängerungen rückwirkend zum 1. Januar automatisch veranlassen. Ebenfalls beschlossen wurde die Nachfolgebestimmung zur sogenannten 58er-Regelung, wonach ALG-II-Beziehern bis zum 63. Lebensjahr keine Frühverrentung mit Abschlägen verordnet werden kann.

(AFP/jW)