Aus: Ausgabe vom 16.02.2008, Seite 7 / Ausland
Ausnahmezustand im Tschad verhängt
N’Djamena. Im Tschad gilt seit Freitag ein landesweiter Ausnahmezustand. Präsident Idriss Déby erklärte am Donnerstag abend in einer Radio- und Fernsehansprache, die staatlichen Kontrollen müßten verschärft werden, um nach der Rebellenoffensive vor zwei Wochen die Ordnung wiederherzustellen. Der Notstand solle für 15 Tage gelten, sagte Déby. Dies stehe voll und ganz im Einklang mit der Verfassung.
Die Regierung hat damit vorübergehend größere Machtbefugnisse. Sie kann den Menschen Reisebeschränkungen auferlegen, Fahrzeuge jederzeit kontrollieren oder ganz stoppen und fast alle öffentlichen Versammlungen verbieten. Ferner gilt von Mitternacht bis sechs Uhr morgens ein Ausgehverbot. Die Regierung kann auch die Berichterstattung in den Medien kontrollieren. (AP/jW)
Die Regierung hat damit vorübergehend größere Machtbefugnisse. Sie kann den Menschen Reisebeschränkungen auferlegen, Fahrzeuge jederzeit kontrollieren oder ganz stoppen und fast alle öffentlichen Versammlungen verbieten. Ferner gilt von Mitternacht bis sechs Uhr morgens ein Ausgehverbot. Die Regierung kann auch die Berichterstattung in den Medien kontrollieren. (AP/jW)
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