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Aus: Ausgabe vom 10.03.2008, Seite 12 / Feuilleton

Anonyme Anzeigen

Die Inhaber eines Lokals am Schiffbauerdamm in Berlin-Mitte haben kürzlich eine behördliche Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Es liege eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Nichtrauchergesetz vor. Der Hinweis, seit dessen Einführung herrsche striktes Rauchverbot, reichte nicht. Der Firmen-Anwalt bat um Akteneinsicht. Es stellte sich heraus, daß ein Anzeigender mit dem Allerweltsnamen Schulze ohne Angabe eines Vornamens, einer Anschrift, einer Telefonnummer, behauptet, an einem x-beliebigen Tag jemanden gesehen zu haben, der geraucht habe. Eine Nachfrage bei der Behörde ergab, daß man auch solchen anonymen Anzeigen nachgehen und eine Akte mit amtlichen Aktenzeichen anlegen müsse. Der Hinweis, daß ein x-beliebiger Zeitgenosse dann täglich eine x-beliebige Zahl von Anzeigen gegen x-beliebige Gastronomiebetriebe ohne Beweisführung erstatten könne und folglich eine ganze Behörde damit beschäftigen oder lahmlegen könne, wurde bestätigt. (ddp/jW)

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