Aus: Ausgabe vom 15.03.2008, Seite 4 / Inland
Neues Vergabegesetz mit Mindestlohn
Berlin. Berlin hat als erstes Bundesland einen Mindestlohn in seinem Vergabegesetz verankert. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und Die Linke verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesnovelle. Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen gehen, die einen Mindestlohn von 7,50 Euro zahlen. Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP lehnten die Novelle ab, die Grünen enthielten sich. Alle Berliner Behörden sollen nun die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit der Auflage verbinden, daß die Auftragnehmer ihre Mitarbeiter nach den jeweils in Berlin geltenden Entgelttarifen entlohnen, mindestens aber 7,50 Euro pro Stunde bezahlen.(ddp/jW)
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