Aus: Ausgabe vom 20.03.2008, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Karlsruhe erschwert Internet-Verfolgung
Berlin. »Ganz erhebliche Konsequenzen« für die Praxis der Musikindustrie erwartet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Schaar sagte am Mittwoch in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.
Schaar unterstrich, daß die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. (AP/jW)
Schaar unterstrich, daß die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. (AP/jW)
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