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Aus: Ausgabe vom 02.04.2008, Seite 13 / Feuilleton

Kein Zwangsumgang

Väter oder Mütter ohne Sorgerecht können in der Regel nicht zum Kontakt mit ihren Kindern gezwungen werden. Auf die Beschwerde eines Vaters hob am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes bis zu 25000 Euro auf. Ein erzwungener Umgang diene normalerweise nicht dem Wohl des Kindes, befanden die Richter. Nach dem Urteil ist ein solches Zwangsgeld allenfalls dann denkbar, wenn »hinreichende Anhaltspunkte« darauf schließen lassen, daß im Einzelfall auch der erzwungene Umgang dem Wohl des Kindes dient. Im konkreten Fall wünschte die Mutter, daß der nichteheliche Vater Kontakt zu dem gemeinsamen, inzwischen neun Jahre alten Sohn hält. Sie setzte vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg das Zwangsgeld durch. Der Vater zahlt regelmäßig Unterhalt, wollte aber keinen Kontakt zu dem gegen seinen Willen geborenen Kind, um seine Ehe nicht zu gefährden. Gegen das Zwangsgeld wehrte er sich mit Verweis auf seine Persönlichkeitsrechte. (AFP/jW)