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Aus: Ausgabe vom 02.04.2008, Seite 5 / Inland

Studenten können Revision einlegen

Berlin. Die juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des »Bezahlstudiums« kann weitergehen. Wie das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren am Dienstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Revision einer Paderborner Studentin gegen eine abschlägige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2007 zuzulassen. Die Studentin hatte sich in einer Musterklage darauf berufen, daß die Einführung der Gebühren gegen den UN-Sozialpakt verstoße. Das OVG dagegen hatte in seinem Urteil argumentiert, daß das Völkerrecht nicht unmittelbar bindend sei.

(jW)

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