Aus: Ausgabe vom 04.04.2008, Seite 2 / Inland
BGH kippt Freispruch für NPD-Funktionär
Karlsruhe. Der NPD-Funktionär Jens Pühse muß im Prozeß um die Produktion und den Vertrieb von CDs mit rechtsextremen Inhalten nun doch mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung rechnen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Dresden für das NPD-Bundesvorstandsmitglied zum überwiegenden Teil auf. Bei einem Lied mit dem Titel »Rote raus« werden nach Auffassung des BGH »Kommunisten böswillig verächtlich gemacht«. Da somit zum Haß gegen einen Teil der Bevölkerung aufgestachelt werde, dränge sich der Tatbestand der Volksverhetzung auf. (ddp/jW)
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