Aus: Ausgabe vom 12.04.2008, Seite 5 / Inland
Keine Ermittlungen wegen Bestechung
Köln. Gegen die Vorstandsmitglieder des insolventen Briefzustellers PIN Group und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) wird nicht wegen Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Man habe eine entsprechende Strafanzeige der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geprüft und keinen Anfangsverdacht festgestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft Köln am Freitag.
Ver.di hatte Anfang März Anzeige gegen die GNBZ-Vorstandsmitglieder und andere Verantwortliche erstattet. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten von der PIN Group Gelder zur Gründung und Unterhaltung der Gewerkschaft angenommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, da es zwischen den beiden Lagern keinen Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gebe, könne der Tatbestand der Bestechung oder Bestechlichkeit rechtlich gar nicht erfüllt sein.
(AP/jW)
Ver.di hatte Anfang März Anzeige gegen die GNBZ-Vorstandsmitglieder und andere Verantwortliche erstattet. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten von der PIN Group Gelder zur Gründung und Unterhaltung der Gewerkschaft angenommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, da es zwischen den beiden Lagern keinen Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gebe, könne der Tatbestand der Bestechung oder Bestechlichkeit rechtlich gar nicht erfüllt sein.
(AP/jW)
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